user_mobilelogo

 

 

Herzlich Willkommen beim Internetauftritt der SBG Steuerberatungsgesellschaft mbH

 

Wir beraten Unternehmen (alle Rechtsformen und Größenklassen) und Privatpersonen in allen steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Bereichen.

Auf unserer Internetseite finden Sie Informationen  und Wissenswertes über die Kanzlei, sowie wichtige Informationen rund um die Themen Steuern und Abgaben.

Sie möchten als Privatperson Ihre Einkommensteuererklärung oder den „Lohnsteuerjahresausgleich“ (Antragsveranlagung) erstellen lassen?                                                                                 

Sie möchten als Unternehmen die Finanz- und Lohnbuchhaltung  und die Erstellung Ihrer Steuererklärungen und Jahresabschlüsse in zuverlässigen, seriösen und kompetenten Händen wissen?   
                                                                                     

Vereinbaren Sie doch einfach ein unverbindliches Erstgespräch und wir werden gemeinsam das für Sie passende Beratungsangebot erarbeiten.

Uns ist ein unkomplizierter Umgang mit unseren Mandanten  wichtig. Das Steuerrecht ist schon kompliziert genug, daher versuchen wir alle wichtigen Punkte ohne viel "Fachchinesisch" zu vermitteln.

Durch eine  transparente Honorargestaltung halten Sie Ihre Ausgaben im Griff. Für verschiedene Beratungstätigkeiten lassen sich Festpreise  vereinbaren, so dass Sie vor Beginn der Bearbeitung die Kosten kennen.

Nutzen Sie die Steuersparmöglichkeiten und Steuerstundungsmöglichkeiten, die Ihnen der Gesetzgeber ermöglicht:

 

  • Haben Sie sich als Privatperson schon über den Ansatz von Kinder-betreuungskosten, haushaltsnahen Dienstleistungen und Handwerker-leistungen Gedanken gemacht? Und wie sieht es mit der Abgeltungsteuer aus!? Ist hier wirklich alles "abgegolten" oder ist es eventuell doch günstiger, eine Steuererklärung abzugeben und die Kapitalerträge mit dem individuellen Steuersatz zu versteuern (Abgeltungssteuer wird als Vorauszahlung angerechnet)?
  • Haben Sie als Unternehmer daran gedacht, durch den Ansatz eines Investitionsabzugsbetrags für zukünftige Investitionen Ihre Steuerlast zu stunden oder Sonderabschreibungen in Anspruch zu nehmen?
  • Wissen Sie wann sich ein Firmenwagen rechnet und was Sie Ihren Mitarbeitern  steuer- sozialabgabenfrei ausbezahlen können?
  • Wann ist der Ansatz eines Arbeitszimmers möglich?
  • Kennen Sie den Unterschied zwischen Steuersatz und Steuerprogression?

 

beraten - planen - gestalten - steuern -

Die Einzigartigkeit einer Kanzlei liegt im Detail.

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.